(Wiesner, RWZ 2009/3, S. 4)
Wiesner stellt Sachverhalt, Entscheidungsgründe und Folgerungen des VwGH-Erk vom 18. 11. 2008, 2006/15/0253 dar, wonach eine Betriebsverpachtung idR noch nicht zur Betriebsaufgabe führt, es sei denn, die Betriebsaufgabeabsicht wird nach außen zu erkennen gegeben oder ist aus anderen objektiven Umständen erkennbar geworden.
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