Die Betriebsausgabenpauschale iHv 12 % der Umsätze (§ 17 Abs 1 EStG) stößt
auf verfassungsrechtliche Bedenken und dürfteauch rechtspolitisch nicht vertretbar sein.Die ersten verfassungsrechtlichen Bedenken ergeben sich wegen Verletzung des Gleichheitssatzes aus der Rechtsprechung des VfGH. Danach müssen Pauschalierungen den Erfahrungen des täglichen Lebens entsprechen (zB VfGH 26. 2. 1983, B 527/79). Das Betriebsausgabenpauschale stützt sich aber nicht auf Erfahrungswerte, sondern ist ein politischer Wert. Das ergibt sich nicht zuletzt aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes: Zunächst war nur ein Pauschale von 10 % geplant; ursprünglich waren Fremdlöhne im Pauschale miterfaßt, später konnten Fremdlöhne neben dem Pauschale geltend gemacht werden, soweit sie unmittelbar in die Leistungen des Unternehmens eingehen. Es widerspricht im Gegenteil den Erfahrungen, daß Betriebsausgaben sich über alle beruflichen Tätigkeiten hinweg an der Höhe der Umsätze orientieren.
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