(Atzmüller, RdW 2009/253, S. 301)
Der VwGH hat am 4. 3. 2009, 2008/15/0333, entschieden, dass die Inanspruchnahme der gesetzlichen Basispauschalierung (§ 17 EStG) die Geltendmachung eines Freibetrages für investierte Gewinne (FBiG) ausschließt. Der VwGH setzte sich lt Atzmüller mit den wesentlichen, zur Frage des Verhältnisses des FBiG zu Pauschalierungen vorgebrachten Argumenten auseinander und entschied die literarische Kontroverse iSd von der Finanzverwaltung vertretenen Ansicht.
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