Mit Erk vom 4. 3. 2009, 2008/15/0333, hat der VwGH entschieden: Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Basispauschalierung (§ 17 EStG 1988) schließt die Geltendmachung eines Freibetrags für investierte Gewinne (§ 10 EStG 1988, im Folgenden: FBiG) aus. Damit sollte die umfangreiche literarische Diskussion zum Verhältnis des FBiG zu Pauschalierungen beendet sein.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.