Arbeitsrecht

Betriebsbegriff des Arbeitsverfassungsrechts

Dr. Andreas Gerhartl

Die Wahl eines BR setzt das Vorliegen eines Betriebes iSd ArbVG voraus. Der Umstand, dass der OGH dabei in einer aktuellen Entscheidung zu einer anderen Einschätzung kam als die erste und zweite Instanz, verdeutlicht, dass die Frage, ob eine Arbeitsstätte als Betrieb anzusehen ist, in der Praxis häufig zu Unklarheiten führt, weshalb eine Auseinandersetzung mit diesem Thema sinnvoll erscheint. Dabei werden zunächst die relevanten Abgrenzungskriterien kurz dargestellt, bevor auf die konkret zu entscheidende Fallkonstellation eingegangen wird.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/721

17.11.2014
Heft 11/2014
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.