(Pröll, UFS 2008/6, S. 180)
Verwaltet eine Kapitalgesellschaft ein zu ihrem Betriebsvermögen zählendes Büro- und Geschäftsgrundstück, stelle sich in Anbetracht einer geplanten Umgründungsmaßnahme mitunter die Frage, ob jene gewerblichen Nebenleistungen, die über die "Verwaltung eigenen Vermögens" hinausgehen, auch in erheblichem Umfang erbracht werden, sodass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse insgesamt von einer gewerblichen bzw iSd § 12 UmgrStG begünstigten Tätigkeit auszugehen ist. Pröll erörtert, was die Abgabenbehörde unter dem "erheblichen Umfang" gewerblicher Nebenleistungen verstehen könnte.
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