Arbeitsrecht

Betriebssport als Arbeitsunfall

Dr. Florian Mosing

Sportliche Betätigungen können in verschiedentlicher Ausgestaltung eine Rolle im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis spielen. Kommt es hierbei zu Verletzungen, so ist die rechtliche Beurteilung, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, oftmals schwierig.

Die § 175 f ASVG regeln jene Tatbestände, welche sozialversicherungsrechtlich als Arbeitsunfälle einzuordnen sind. Weder § 175 ASVG noch § 176 ASVG erwähnen ausdrücklich den Betriebssport. Dieser kann aber als versicherte Tätigkeit in Form des Arbeitsunfalls auf eine lange Rechtsprechungstradition zurückblicken.1 Prinzipiell lassen sich drei Konstellationen unterscheiden, die zum Vorliegen eines Arbeitsunfalls führen können.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/205

18.04.2016
Heft 4/2016
Autor/in
Florian Mosing

Priv.-Doz. Mag. Dr. Florian Mosing ist Leiter des Ressorts Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Steiermark. Nebenberuflich ist er Geschäftsführer des Erzherzog-Johann-Zukunftfonds sowie Fachhochschul- und Universitätslektor.