Betriebsprüfung

Betriebsstättengewinnermittlung - Das Verhältnis zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

Dr. Elisabeth Marecek

Eine Betriebsstätte ist eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient.1 Stammhaus und Betriebsstätte sind unselbständige Teile eines einheitlichen Betriebes und bilden damit gemeinsam das Gesamtunternehmen.

Liegen Stammhaus und Betriebsstätte im Inland, erzielt das Gesamtunternehmen mit dem Verkauf seiner Produkte einen Außenumsatz. Die Betriebsstätte erbringt einen Beitrag zu dem Außenumsatz. Der Gewinn des Gesamtunternehmens wird im Inland versteuert.2

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2010/404

20.04.2010
Heft 8/2010
Autor/in
Elisabeth Marecek

Dr. Elisabeth Marecek ist Prüferin in der Sondergruppe für die Prüfung von Auslandsbeziehungen und Vortragende an der Bundesfinanzakademie.