Eine Betriebsstätte ist eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient.1 Stammhaus und Betriebsstätte sind unselbständige Teile eines einheitlichen Betriebes und bilden damit gemeinsam das Gesamtunternehmen.
Liegen Stammhaus und Betriebsstätte im Inland, erzielt das Gesamtunternehmen mit dem Verkauf seiner Produkte einen Außenumsatz. Die Betriebsstätte erbringt einen Beitrag zu dem Außenumsatz. Der Gewinn des Gesamtunternehmens wird im Inland versteuert.2
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