Nicht ganz drei Jahre ist in Österreich das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)1) in Kraft. Der nur vier Paragraphen umfassende „Kerninhalt“ des Gesetzes - der Übergang von Arbeitsverhältnissen bei Unternehmens-, Betriebs- und Betriebsteilübergang - hat seither im Schriftum lebhafte Resonanz erfahren2) und kürzlich auch zu den ersten beiden Entscheidungen des OGH3) geführt.
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