Arbeitsrecht

Betriebsübergang durch „Vertragsnachfolge“

Georg Schima

Nicht ganz drei Jahre ist in Österreich das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)1) in Kraft. Der nur vier Paragraphen umfassende „Kerninhalt“ des Gesetzes - der Übergang von Arbeitsverhältnissen bei Unternehmens-, Betriebs- und Betriebsteilübergang - hat seither im Schriftum lebhafte Resonanz erfahren2) und kürzlich auch zu den ersten beiden Entscheidungen des OGH3) geführt.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 319

15.07.1996
Heft 7/1996
Autor/in
Georg Schima

Hon.-Prof. Dr. Georg Schima, MBL-HSG, LL.M. (Vaduz), Rechtsanwalt und Partner der Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH, Wien, sowie Honorarprofessor für Unternehmens- und Arbeitsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. 

Fachliche Schwerpunkte: Arbeitsrecht, beratendes und streitiges Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Privatstiftungsrecht (auch Liechtenstein), Zivil- und Schiedsverfahren, Autor zahlreicher Publikationen in den genannten Gebieten und diverser Bücher (Die Rechtsstellung von Führungskräften [1991], Manager-Dienstverträge [4. Auflage 2014, 5. Auflage in Druck], Umgründungen im Arbeitsrecht [2004], Betriebspensionsrecht [2013], Der Aufsichtsrat als Gestalter des Vorstandsverhältnisses [2016], Handbuch GmbH-Geschäftsführer, 2. Auflage [2020] gemeinsam mit Valerie Toscani).