Vertraglicher Anspruch bei Ansuchen der Belegschaft?
Nach stRsp1 können Arbeitnehmer (AN) bei regelmäßig wiederkehrender Gewährung bestimmter Leistungen durch den Arbeitgeber (AG) grds auf dessen Willen vertrauen, sich diesbezüglich für die Zukunft zu verpflichten. Möchte der AG das Entstehen eines vertraglichen Anspruchs verhindern, so muss er hinreichend deutlich2 auf die Unverbindlichkeit der Leistung hinweisen; diesfalls können die AN auf keinen Verpflichtungswillen des AG vertrauen.3 Ohne einen solchen Vorbehalt entsteht ein vertraglicher Anspruch nur dann nicht, wenn andere Umstände deutlich gegen einen Verpflichtungswillen des AG sprechen.4 Der Beitrag untersucht, welche Auswirkungen es hat, wenn die Belegschaft (AN und/oder Betriebsrat [BR]) beim AG regelmäßig um die Zuwendung ansucht.5
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