Das Nettoprinzip in der deutschen und österreichischen Rechtsprechung
Der deutsche Bundesfinanzhof sieht Betriebsunterbrechungen aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit des Betriebsinhabers als privat veranlasst und ordnet eine Betriebsunterbrechungsversicherung der Einkommensverwendung zu. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof qualifiziert dagegen Versicherungen einer Betriebsunterbrechung im Fall eines Unfalls oder einer Krankheit des Betriebsinhabers als betrieblich veranlasst. Die Folgen dieser unterschiedlichen Qualifikation in der österreichischen und deutschen Rechtsprechung sind gravierend: Es geht um die Abzugsfähigkeit der Versicherungsprämien und die Steuerpflicht der Ersatzleistungen im Versicherungsfall. Der Beitrag analysiert das versicherte Risiko und sucht eine systemkonsistente Trennung der Einkunftserzielung und der Einkommensverwendung. Ein Rechtsvergleich zwischen Österreich und Deutschland ist dabei hilfreich.
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