(Beiser, ÖStZ 2009/967, S. 482)
Der BFH sieht Betriebsunterbrechungen aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit des Betriebsinhabers als privat veranlasst und ordnet eine Betriebsunterbrechungsversicherung der Einkommensverwendung zu. Der VwGH qualifiziert dagegen Versicherungen einer Betriebsunterbrechung im Fall eines Unfalls oder einer Krankheit des Betriebsinhabers als betrieblich veranlasst. Der Beitrag analysiert das versicherte Risiko und sucht eine systemkonsistente Trennung der Einkunftserzielung und der Einkommensverwendung.
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