Mit E vom 5. 4. 1989, 9 Ob A 72/89 , RdW 1989, 230, bestätigt der OGH in einem Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 1 ASGG die Zulässigkeit von einzelvertraglichen „Vorausvereinbarungen eines Betriebsurlaubes“ (vgl RdW 1988, 201):
„Der AG kann sich grundsätzlich schon im Arbeitsvertrag rechtswirksam die Zustimmung des AN zum Verbrauch seines Urlaubes während eines allg Betriebsurlaubes wirksam einräumen lassen, wenn dadurch die Erholungsinteressen des AN nicht gänzlich außer acht gelassen werden; das ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn dem AN ein hinreichend großer Teil des Urlaubsanspruches, über den er mit dem AG von Fall zu Fall entsprechende Einzelvereinbarungen treffen kann, zur freien Verfügung bleibt.“
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