Steuerrecht

Betriebsveräußerung: Anhebung des Alters verfassungswidrig?

Peter Farmer

Die Anhebung des Alters von 55 auf 60 Jahre als Voraussetzung für die Sonderbehandlung eines gemischt genutzten Gebäudes gem § 24 Abs 6 EStG hindert bestimmte selbständige Frauen faktisch an der Inanspruchnahme des verfassungsrechtlich gesicherten Rechtes auf Antritt der Pension mit 55 Jahren. Verschärfend wirkt hier die korrespondierende Bestimmung des § 37 Abs 5 EStG: Der Aufgabegewinn bei Antritt der Pension mit 55 Jahren unterliegt dem vollen Steuersatz.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1998, 766

15.12.1998
Heft 12/1998
Autor/in
Peter Farmer

Dr. Peter Farmer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist bei Treuhand Partner Hillebrand und Farmer Steuerberatung GmbH in Innsbruck als Gesellschafter-Geschäftsführer tätig.