Erzwingbare Quoten und Kontrahierungszwänge?
Eine jüngere Entscheidung des OGH1 hat die bis dahin eher ein Schattendasein führende Betriebsratsmitbestimmung bei der Beschäftigung von überlassenen Arbeitskräften in den Mittelpunkt des arbeitsrechtlichen Interesses gerückt. Nach dieser sollen ua Kontrahierungsgebote für den Beschäftiger mit dauerhaft überlassenen Arbeitskräften oder Höchstquoten für überlassene Arbeitskräfte im Beschäftigerbetrieb Inhalt einer (erzwingbaren) Betriebsvereinbarung (BV) sein können. Diese Ansicht bietet jedoch Anlass zur grundlegenden Kritik.
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