Wird in einem Testament Betriebsvermögen als Legat vermacht, sind folgende Fälle zu unterscheiden:
1. Das Legat betrifft nur ein einzelnes Wirtschaftsgut oder einzelne Wirtschaftsgüter eines Betriebes; der Betrieb kann auch ohne diese Wirtschaftsgüter fortgeführt werden.
2. Das Legat betrifft den Betrieb oder Teilbetrieb als solchen.
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