Steuerrecht

Betriebsvermögen als Gegenstand eines Legats

Werner Doralt

Wird in einem Testament Betriebsvermögen als Legat vermacht, sind folgende Fälle zu unterscheiden:

1. Das Legat betrifft nur ein einzelnes Wirtschaftsgut oder einzelne Wirtschaftsgüter eines Betriebes; der Betrieb kann auch ohne diese Wirtschaftsgüter fortgeführt werden.

2. Das Legat betrifft den Betrieb oder Teilbetrieb als solchen.

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Artikel-Nr.
RdW 1994, 117

01.04.1994
Heft 4/1994
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.