Der Ministerrat hat am 24. 8. 2010 die Regierungsvorlagen (RV) zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 (BBKG 2010) und zur Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 (FinStrG-Novelle 2010) beschlossen. Dabei wurde auch eine Reihe von Einwendungen aus dem Begutachtungsverfahren berücksichtigt.
Mit dem BBKG 2010 sollen Maßnahmen zur effektiveren Bekämpfung des Steuerbetrugs und der Schattenwirtschaft gesetzt werden. Im Folgenden werden der aktuelle Stand der wichtigsten Bestimmungen des BBKG 2010 sowie die wesentlichen Änderungen gegenüber der Fassung laut Ministerialentwurf dargestellt. Über die Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 erscheint in der ÖStZ demnächst ein gesonderter Beitrag. Beide Gesetzespakete sollen noch im Herbst im Parlament beschlossen werden und im Wesentlichen ab 2011 in Kraft treten. Aufgrund einer Protokollanmerkung im Ministerrat1 muss damit gerechnet werden, dass es im Zuge der parlamentarischen Behandlung in einigen Punkten noch (allerdings nicht grundlegende) Änderungen gibt. Die endgültige Beschlussfassung im Parlament bleibt jedenfalls abzuwarten.
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