Artikelrundschau / Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG

Beurkundung des umzuschuldenden Kreditvertrags als Voraussetzung für die Gebührenbegünstigung

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Zeitraum: Juni 2009

(Fellner, SWK 17/2009, S 555)

Bietet sich für den Kreditnehmer die Gelegenheit, einen Kreditvertrag zu günstigeren Konditionen abzuschließen, so kann der Kreditgeber unter den Voraussetzungen des § 33 TP 19 Abs 5 GebG gewechselt werden, ohne dass es zu einer (zusätzlichen) Gebührenbelastung kommt. Die seit Schaffung dieser Begünstigungsbestimmung bestehende Streitfrage, ob der alte umzuschuldende Kreditvertrag beurkundet gewesen sein muss, wurde nunmehr vom VwGH im Erk 5. 3. 2009, 2007/16/0135, bejaht.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/782

03.08.2009
Heft 15-16/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.