Arbeitsrecht

Beweislastverteilung bei verspäteter Entlassung

Roland Gerlach

Eine Entlassung ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie unverzüglich nach Kenntnis des entlassungsrelevanten Sachverhalts ausgesprochen wird. Dieser Grundsatz wird unterschiedlich begründet. Die verschiedenen Auffassungen, die dazu vertreten werden, haben prozessuale Folgen für die Beweislast. Die bisher herrschende Auffassung will die Rechtzeitigkeit der Entlassung nur über entsprechenden Einwand des entlassenen AN überprüfen. Der Beitrag untersucht mögliche Schwächen dieses Standpunktes.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 469

15.08.1998
Heft 8a/1998
Autor/in
Roland Gerlach

RA Dr. Roland Gerlach ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei GERLACH | Littler.