Arbeitsrecht

Beweislastverteilung beim Motivkündigungsschutz

Andreas Gerhartl

Dem Motivkündigungsschutz kommt zunehmend größere Bedeutung zu. Grund dafür ist die Ausweitung der geschützten Tatbestände infolge der Umsetzung einschlägiger unionsrechtlicher Vorgaben. Gerade in Bezug auf die Frage der Beweislastverteilung bringt dieser Umstand aber häufig nicht unerhebliche Probleme mit sich. Es stellt sich daher die Frage, ob die einzelnen Bestimmungen einer harmonisierenden Auslegung zugänglich sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/247

14.05.2024
Heft 5/2024
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.