Wird ein Mitunternehmeranteil unentgeltlich übertragen, so ist dieser für Zwecke der Erbschaftssteuer zu bewerten. Obwohl aufgrund der Häufigkeit solcher Fälle die Bewertung große praktische Bedeutung hat, ist diese nicht zufrieden stellend geklärt.
In der Folge werden die in der Praxis angewandten Methoden anhand eines Beispieles dargestellt und auf deren Schlüssigkeit und Gesetzmäßigkeit geprüft.
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