Steuerrecht

Bewertung eines Mitunternehmeranteiles für Zwecke der ErbSt

Peter Farmer

Wird ein Mitunternehmeranteil unentgeltlich übertragen, so ist dieser für Zwecke der Erbschaftssteuer zu bewerten. Obwohl aufgrund der Häufigkeit solcher Fälle die Bewertung große praktische Bedeutung hat, ist diese nicht zufrieden stellend geklärt.

In der Folge werden die in der Praxis angewandten Methoden anhand eines Beispieles dargestellt und auf deren Schlüssigkeit und Gesetzmäßigkeit geprüft.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 338

15.07.1996
Heft 7/1996
Autor/in
Peter Farmer

Dr. Peter Farmer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist bei Treuhand Partner Hillebrand und Farmer Steuerberatung GmbH in Innsbruck als Gesellschafter-Geschäftsführer tätig.