Arbeitsrecht

Bewilligungspflicht bei grenzüberschreitender Überlassung ins Ausland trotz ausschließlicher Arbeit im Inland

Hemma Elsner / Matthias Unterrieder

Entscheidungsbesprechung VwGH 29. 4. 2025, Ro 2024/11/0002

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Bewilligungspflicht für grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassungen gem § 16 AÜG auch dann besteht, wenn die Arbeitskräfte physisch in Österreich bleiben und nur virtuell an Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat überlassen werden. Die Entscheidung kann für international tätige Unternehmen und insbesondere Matrixorganisationen signifikante Auswirkungen haben.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/374

17.07.2025
Heft 7/2025
Autor/in
Hemma Elsner

Hemma Elsner, LL.M., ist Rechtsanwaltsanwärterin bei Wolf Theiss mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.

Matthias Unterrieder

RA Dr. Matthias Unterrieder ist Partner bei Wolf Theiss in Wien.