Steuerrecht

Bezugsrechte als Anteil an einer Körperschaft iSd § 31 EStG?

Eva Feichtner / Stefan Haslinger

Der Wortlaut des § 31 EStG idF BGBl 1993/818 (Steuerreformgesetz) spricht von „Anteilen an einer Körperschaft“, deren Veräußerung unter bestimmten Voraussetzungen zur Besteuerung zum halben Durchschnittssteuersatz (§ 37 Abs 4 Z 2 lit b) führt. Eine Legaldefinition des „Anteils“ an einer Körperschaft ist nicht vorgesehen. Unbestritten werden von diesem Begriff Aktien und Anteile an einer GmbH umfaßt. Seit 1. 1. 1994 sind auch Geschäftsanteile einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, Vereine, WAG, etc1) sowie Substanzgenußrechte iSd § 8 Abs 3 Z 1 KStG2) erfaßt.

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Artikel-Nr.
RdW 1994, 363

01.11.1994
Heft 11a/1994
Autor/in
Stefan Haslinger

Dr. Stefan Haslinger, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Tax Partner KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Steuerberatung von Kreditinstituten und anderen Unternehmen im Bereich Financial Services. Er ist Leiter der Arbeitsgruppe Kapitalvermögen im Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.