Steuerrecht aktuell

BFG: Kein Abzug von Kursverlusten aus Fremdwährungskrediten bei Vermietung und Verpachtung

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Abzugsverbot nach der Quellentheorie trotz Ertrags-besteuerung nach der Reinvermögenszugangstheorie?

Das BFG verneint die Abzugsfähigkeit von Kursverlusten aus Fremdwährungskrediten zur Finanzierung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und begründet dies mit der Quellentheorie. Eine Nichtabzugsfähigkeit widerspricht dem objektiven Nettoprinzip und der Ertragsbesteuerung nach der Reinvermögenszugangstheorie.

Die Anschaffung oder Herstellung eines Mietgebäudes wird mit einem Fremdwährungskredit finanziert: Ein Kredit in Schweizer Franken ist um rund 2 % günstiger in den jährlichen Zinskosten als ein Kredit in Euro.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/359

11.06.2018
Heft 9/2018
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.