Abzugsverbot nach der Quellentheorie trotz Ertrags-besteuerung nach der Reinvermögenszugangstheorie?
Das BFG verneint die Abzugsfähigkeit von Kursverlusten aus Fremdwährungskrediten zur Finanzierung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und begründet dies mit der Quellentheorie. Eine Nichtabzugsfähigkeit widerspricht dem objektiven Nettoprinzip und der Ertragsbesteuerung nach der Reinvermögenszugangstheorie.
Die Anschaffung oder Herstellung eines Mietgebäudes wird mit einem Fremdwährungskredit finanziert: Ein Kredit in Schweizer Franken ist um rund 2 % günstiger in den jährlichen Zinskosten als ein Kredit in Euro.
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