Steuerrecht

BFG: Verluste aus Fremdwährungsdarlehen nur zur Hälfte abzugsfähig

Assoz. Prof. DDr. Hermann Peyerl, LL.M

In weiterer Konsequenz auch Privatkonkurse und andere Schuldnachlässe steuerpflichtig?

Das BFG hat Verluste aus Fremdwährungsdarlehen als Kapitaleinkünfte unter § 27 Abs 3 EStG subsumiert und dadurch nur zur Hälfte zum Abzug zugelassen. Die Entscheidung bewirkt eine generelle Steuerpflicht von Schuldnachlässen (zB im Rahmen von Privatkonkursen),1 die dem Telos der Regelung widerspricht.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/433

18.08.2016
Heft 8/2016
Autor/in
Hermann Peyerl

Assoz. Prof. DDr. Hermann Peyerl, LL.M. ist am Department für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der BOKU Wien tätig.