Bei einer Geschäftsraummiete begründet eine Kündigungsfrist von 12 Monaten nicht von vornherein eine bestimmte Vertragsdauer. Nur in Einzelfällen kann eine verhältnismäßig lange Kündigungsfrist einen Vertrag auf bestimmte Dauer bedeuten.
Im Anlassfall wurde im Jahr 2008 ein Mietvertrag über ein Geschäftslokal abgeschlossen, bei dem die Vermieterin für die folgenden zehn Jahre auf die Kündigung verzichtete.
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