Artikelrundschau Juni 2019 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

BFG zum tauschähnlichen Umsatz bei der Überlassung von "Pressefahrzeugen" (Spilker, SWK 16/2019, 731)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Im Anlassfall habe ein Autohändler Testfahrzeuge an Journalisten verliehen, die als Gegenleistung ihre Testberichte in einer Zeitung veröffentlichten. Das BFG habe darin einen tauschähnlichen Umsatz gesehen und die Eigenleistungen (Aufwendungen) des Autohändlers als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer herangezogen, weil sich der Wert der Gegenleistung (Werbeleistung) nicht feststellen lasse.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/551

23.08.2019
Heft 15-16/2019