Das österr BFG habe kürzlich zu entscheiden gehabt, ob Ö die Einkünfte eines in Ö ansässigen und in Dänemark bei der Scandinavian Airlines System beschäftigten Piloten besteuern dürfe. Nach Ansicht des Gerichts sei Art 15 Abs 3 DBA Dänemark anwendbar, der das Besteuerungsrecht als offene Ausschüttungsnorm Dänemark zuweise. Ö müsse dann die Einkünfte von der Besteuerung freistellen und habe daher kein Besteuerungsrecht. Da der Pilot nicht in Dänemark ansässig sei, sei die Sonderregelung für Piloten, die beim Scandinavian Airlines System beschäftigt sind, in Art 15 Abs 4 DTC Denmark nicht anwendbar. Die Autoren analysieren die Entscheidung des österr BFH.
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