Steuerrecht

BFH: Behinderungsbedingter Umbau einer Yacht keine außergewöhnliche Belastung

Mag. Bernhard Renner

Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht erwachsen nach Ansicht des BFH dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und sind deshalb keine außergewöhnliche Belastung. Es kann insoweit keine Rede davon sein, dass Gründe derart von außen auf den Steuerpflichtigen einwirken, dass er ihnen aufgrund ihrer Existenznotwendigkeit nicht ausweichen kann.1

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Artikel-Nr.
RdW 2015/464

18.08.2015
Heft 8/2015
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.