Steuerrecht / Blick nach Deutschland

BFH: Es droht eine verbotene Doppelbesteuerung von Renten

Udo Eversloh

Renten dürfen nicht doppelt besteuert werden. Jeder Rentner muss mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten, wie er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen eingezahlt hat. In den beiden Urteilen X R 33/19 und X R 20/19 vom 10. 5. 2021 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals erklärt, welche Berechnungsgrundlagen der Ermittlung dieser doppelten Besteuerung zugrunde zu legen sind. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass viele Rentner in den kommenden Jahren einer verbotenen Doppelbesteuerung ausgesetzt sein dürften; der Gesetzgeber wird handeln müssen.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/471

13.08.2021
Heft 8/2021
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.