Steuerrecht / Blick nach Deutschland

BFH: Schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an der Zinshöhe für Steuernachzahlungen gem §§ 233a, 238 AO

Udo Eversloh

Im Beschluss vom 25. 4. 2018, IX B 21/18, äußert der BFH in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsregelungen für Steuernachzahlungen in den §§ 233a und 238 Abgabenordnung (AO) und hat daher die Aussetzung der Vollziehung gem § 69 Abs 3 Satz 1, Abs 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) gewährt. Im Folgenden werden die Grundaussagen dieses für die Praxis wichtigen Beschlusses und die damit verbundenen Folgen dargestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/308

19.06.2018
Heft 6/2018
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.