Artikelrundschau April 2023 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

BFH: Solidaritätszuschlag für VZ 2020 und 2021 (noch) verfassungsgemäß (Eversloh, RdW 2023/215, S. 300)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Der Solidaritätszuschlag (SolZ) sei durch das SolZG 1995 in D als Ergänzungsabgabe eingeführt worden, um die Kosten der deutschen Einheit mitzufinanzieren. Erhoben worden sei er zunächst von allen Steuerzahlern, seit 2021 nur noch von 10 % der Steuerzahler als Besserverdienende. Der BFH habe im Urteil vom 17. 1. 2023, IX R 15/20, entschieden, dass die Erhebung des SolZ auch in den VZ 2020 und 2021 noch verfassungsgemäß war. Die Begründung sei nicht unstrittig.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/326

14.06.2023
Heft 12/2023