Steuerrecht / Blick nach Deutschland

BFH: Solidaritätszuschlag für VZ 2020 und 2021 (noch) verfassungsgemäß

Udo Eversloh

Der Solidaritätszuschlag (SolZ) wurde durch das SolZG 1995 in Deutschland als Ergänzungsabgabe eingeführt, um die Kosten der deutschen Einheit mitzufinanzieren. Erhoben wurde er zunächst von allen Steuerzahlern, seit 2021 nur noch von 10 % der Steuerzahler als Besserverdienende. Der BFH hat im Urteil vom 17. 1. 2023, IX R 15/20, entschieden, dass die Erhebung des SolZ auch in den VZ 2020 und 2021 noch verfassungsgemäß war. Die Begründung ist nicht unstrittig.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/215

13.04.2023
Heft 4/2023
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.