(Moser, RWZ 2012/40, S. 134)
In zwei Erk hat der BFH am 21. 9. 2011 zur Teilwertabschreibung von börsennotierten Aktien und Aktien-Investmentfondsanteilen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Stellung genommen. Eine vom dt Finanzministerium geforderte Erheblichkeitsschwelle für die steuerliche Geltendmachung des Wertverlusts wurde verworfen. Maßgeblich ist grundsätzlich der Kurswert am Bilanzstichtag, nach dem Bilanzstichtag eintretende Umstände sind als wertbeeinflussend anzusehen und haben damit keinen Einfluss auf die Frage, ob am Bilanzstichtag eine Teilwertabschreibung vorzunehmen ist bzw wenn, in welcher Höhe.
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