Artikelrundschau / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

BFH: Teilwertabschreibung von Aktien und Aktien-Investmentfondsanteilen bei gesunkenem Börsenkurs

(Moser, RWZ 2012/40, S. 134)

In zwei Erk hat der BFH am 21. 9. 2011 zur Teilwertabschreibung von börsennotierten Aktien und Aktien-Investmentfondsanteilen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Stellung genommen. Eine vom dt Finanzministerium geforderte Erheblichkeitsschwelle für die steuerliche Geltendmachung des Wertverlusts wurde verworfen. Maßgeblich ist grundsätzlich der Kurswert am Bilanzstichtag, nach dem Bilanzstichtag eintretende Umstände sind als wertbeeinflussend anzusehen und haben damit keinen Einfluss auf die Frage, ob am Bilanzstichtag eine Teilwertabschreibung vorzunehmen ist bzw wenn, in welcher Höhe.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/660

20.07.2012
Heft 14/2012
Autor/in
Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.

Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.