Steuerrecht / Blick nach Deutschland

BFH: Unklarheiten in der Pensionszusage führen zum steuerlichen Rückstellungsverbot

Udo Eversloh

Der BFH hat durch Urteil vom 23. 7. 2019, XI R 48/17, entschieden, dass Pensionszusagen auch nach Einfügung des sog "Eindeutigkeitsgebots" (§ 6a Abs 1 Nr 3 HalbS 2 EStG) anhand der geltenden Auslegungsregeln auszulegen sind, soweit ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist. Können die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendenden Sterbetafeln und der maßgebende Abfindungszinssatz dennoch nicht ausreichend sicher bestimmt werden, ist die Pensionsrückstellung unter dem Gesichtspunkt eines schädlichen Vorbehalts (§ 6a Abs 1 Nr 2 EStG) steuerrechtlich nicht anzuerkennen. Im Folgenden werden Einzelheiten und Praxisfolgen der Entscheidung dargestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/71

29.01.2019
Heft 1/2020
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.