Artikelrundschau / Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht

BFH: Unterhaltsersatzrenten nicht einkommensteuerbar

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Zeitraum: APRIL 2009 - Teil 2

(Beiser, RdW 2009/249, S. 298)

Der BFH hat früher die Auffassung vertreten, Unterhaltsersatzrenten seien als wiederkehrende Bezüge bei den Unterhaltsberechtig-

ten einkommensteuerpflichtig. Diese Rsp hat der BFH aufgegeben. Nach dem Urteil vom 26. 11. 2008, X R 31/07, sind Unterhaltsersatzrenten nicht einkommensteuerbar. Beiser fordert die analoge Anwendung in Österreich.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/588

15.06.2009
Heft 12/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.