(Beiser, RdW 2009/249, S. 298)
Der BFH hat früher die Auffassung vertreten, Unterhaltsersatzrenten seien als wiederkehrende Bezüge bei den Unterhaltsberechtig-
ten einkommensteuerpflichtig. Diese Rsp hat der BFH aufgegeben. Nach dem Urteil vom 26. 11. 2008, X R 31/07, sind Unterhaltsersatzrenten nicht einkommensteuerbar. Beiser fordert die analoge Anwendung in Österreich.
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