Steuerrecht

BFH: Verdeckte Gewinnausschüttung ohne Vorteilszuwendung an den Gesellschafter

Martin Atzmüller

Nach Ansicht des BFHsetzt eine verdeckte Ausschüttung auf Ebene der Körperschaft nicht voraus, dass die Vorteilszuwendung einen Vorteil für einen Gesellschafter zur Folge hat. Der BFH trennt damit die Kausalität einer Vorteilszuwendung von ihren Folgen und sieht nur die Kausalität als maßgeblich an.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 691

15.11.1997
Heft 11/1997
Autor/in

Dr. Martin Atzmüller ist Fachexperte in der Steuersektion des Bundesministeriums für Finanzen.