Steuerrecht Aktuell

BFH zu außergewöhnlichen Belastungen (Zivilprozesskosten; "Biberschaden")

Dr. Josef Fuchs

Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinen Pressemitteilungen aus letzter Zeit auf zwei Entscheidungen zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen bei der Einkommensteuer hingewiesen, die auch aus österreichischer Sicht - wegen grundsätzlich vergleichbarer Rechtslage - besonderes Interesse verdienen. Das erste Urteil vom 13. 8. 2020, VI R 15/18, betrifft Zivilprozesskosten iZm einem sogenannten Umgangsrechtsstreit (Rückführung eines entführten Kindes).1 Das zweite Urteil vom 1. 10. 2020, VI R 42/18, hat Aufwendungen iZm einem "Biberschaden" zum Gegenstand.2

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/417

02.06.2021
Heft 11/2021
Autor/in
Josef Fuchs

Dr. Josef Fuchs war bis zu seiner Pensionierung Ende Juli 2019 Senatspräsident des VwGH. Er ist seit 2020 externer Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien sowie als Fachautor und Kommentator insbesondere im Rahmen der Bearbeitung der abgabenrechtlichen Judikatur des VwGH tätig.