In dem Urteil vom 15. 10. 2019, V R 14/18, setzte sich der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung des EuGH in den Rs Barlis 06 (EuGH 15. 9. 2016, C-516/14, EU:C:2016:690), Senatex (EuGH 15. 9. 2016, C- 518/14, EU:C:2016:691) und Vădan (EuGH 21. 11. 2018, C-664/16, EU:C:2018:933) mit der Frage auseinander, wie diese Rechtsprechung, welche die Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug relativierte, mit dem Urteil des EuGH in der Rs Terra Baubedarf aus dem Jahr 2004 (EuGH 29. 4. 2004, C-152/02, EU:C:2004:268) zu vereinbaren ist, in dem der EuGH entschieden hatte, dass der Besitz einer Rechnung Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist.
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