Artikelrundschau / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

BFH zur Sprachausbildung in Verbindung mit einem Au-pair-Auslandsaufenthalt (zum deutschen Kindergeld)

(Weninger, SWI 9/2012, S. 438)

Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses seien grundsätzlich nur dann Berufsausbildung, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/956

08.11.2012
Heft 21/2012
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.

Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.