Steuerrecht

BFH zur Zuwendung einer Reise mit „Mischprogramm“ als Arbeitslohn

Mag. Bernhard Renner

Bei vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer finanzierten Reisen, die sowohl im betrieblichen Interesse liegen als auch touristisches Programm bieten, ist nach Ansicht des deutschen BFH1)eine Aufteilung in Arbeitslohn und betriebliches Eigeninteresse grundsätzlich dann möglich, wenn die Zuwendungen bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls gemischt veranlasst sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/800

15.11.2005
Heft 11/2005
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.