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BGH: Bausparen - Jahresentgelt als unangemessene Benachteiligung

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Eine AGB-Klausel einer Bausparkasse, die während der Sparphase ein Jahresentgelt von 12 € pro Konto vorsieht, unterliegt nach Ansicht des dt BGH als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle nach § 307 dBGB und ist wegen unangemessener Benachteiligung des Bausparers unwirksam. BGH 15. 11. 2022, XI ZR 551/21.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/6

19.01.2023
Heft 1/2023