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BGH: Verbraucherverträge betr Kurventreppenlift- Widerrufsrecht

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Der dt BGH hat kürzlich entschieden, dass Verbraucher über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu informieren sind, wenn sie außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts abschließen, für den eine passende Laufschiene angefertigt und in das Treppenhaus des Kunden eingepasst werden muss. BGH 20. 10. 2021, I ZR 96/20.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/594

18.11.2021
Heft 11/2021