Wirtschaftsrecht

BHI-Pleite: Haftung des Abschlussprüfers

Martin Gelter

Medienwirksame Insolvenzfälle haben in den letzten Jahren immer wieder die Rolle des Wirtschaftsprüfers in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Seit kurzem liegt die erste höchstgerichtliche Entscheidung zur Grazer BHI vor, aus der die wichtigsten Fragen herausgegriffen werden.

Die Insolvenz der Grazer Bank für Handel und Industrie AG gab Anlass für eine erstmalige Auseinandersetzung des OGH mit der Haftung des gesetzlichen Pflichtprüfers des Jahresabschlusses1). Der langjährige Abschlussprüfer der Bank wurde von der Hauptversammlung auch für 1992 gewählt. In der Folge wurde vereinbart, dass die Wirtschaftsprüfungs-GmbH, in die er seine Wirtschaftstreuhandkanzlei einbrachte, unter Einbeziehung des wirksam bestellten Abschlussprüfers und eines langjährigen Mitarbeiters die Prüfung durchführen sollte2). Im Zuge des Konkursverfahrens kamen Pflichtverletzungen bei der Prüfung zutage, die die Masseverwalterin zu einer Klage auf die gesetzliche Haftungshöchstgrenze von 5 Mio S (§ 275 Abs 2 HGB) veranlassten. Aus den Entscheidungsgründen seien einige Eckpunkte herausgegriffen, die für die Haftungsfragen der Prüfung nach den §§ 268 ff HGB allgemein von Interesse sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2001/74

15.02.2001
Heft 2/2001
Autor/in
Martin Gelter

Prof. DDr. Martin Gelter S.J.D. (Harvard), M.A. (Columbia) ist Professor of Law an der Fordham University in New York, wo er US-amerikanisches und vergleichendes Gesellschaftsrecht sowie Rechnungswesen für Juristen lehrt. Zuvor war er ua Universitätsassistent an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Publikationen:
Mehrere Bücher sowie zahlreiche Aufsätze zum Gesellschafts-, Bilanz- und Kapitalmarktrecht. Zuletzt §§ 270, 271, 271a, 275 UGB in Bertl/Fröhlich/Mandl, Handbuch Rechnungslegung, Band III: Die Abschlussprüfung2 (2021); Centros and Defensive Regulatory Competition: Some Thoughts and a Glimpse at the Data, European Business Organization Law Review 20 (2019) 467-492; Global Securities Litigation and Enforcement (Cambridge University Press, Hrsg gemeinsam mit Conac, 2019); Vor § 189 UGB, §§ 190-192 UGB, in Straube/Rauter/Ratka, Wiener Kommentar zum UGB, Band II: Rechnnungslegung3 (46., 47. Und 52. Lieferung 2017); Funktionen des gesellschaftsrechtlichen Kapitalschutzes – Rechtspolitische und rechtsvergleichende Aspekte, in FS Nowotny (2015) 315-342.