Die Bestimmungen des § 11 AIFMG zur Vergütungspolitik und -praxis stellen Alternative Investmentfonds Manager sowie ihre Mitarbeiter nicht nur vor aufsichtsrechtliche, sondern auch vor (bilanz-)steuerliche Herausforderungen. Der vorliegende Beitrag widmet sich in diesem Zusammenhang insb der seit Langem umstrittenen und zuletzt durch das RÄG 2014 sowie das AbgÄG 2014 tangierten Behandlung von langfristigen Rückstellungen sowie in weiterer Folge der steuerlichen Begünstigung für Mitarbeiterbeteiligungen gem § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG. Den folgenden Überlegungen wird der Sachverhalt einer fiktiven A-Kapitalanlagegesellschaft mbH zugrunde gelegt.
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