(Arminger, RWZ 2012/82, S. 285)
Das in der Kapitalrichtlinie verankerte Prinzip der bilanziellen Kapitalerhaltung verbiete Ausschüttungen an Gesellschafter, die den ausgewiesenen Bilanzgewinn übersteigen. Diese Form des Gläubigerschutzes könne nur dann zielführend sein, wenn die dahinter stehenden Rechnungslegungsvorschriften auf demselben Grundgedanken beruhen. Der Beitrag zeigt Reformbestrebungen iZm dem Prinzip der bilanziellen Kapitalerhaltung auf und stellt mögliche Alternativen vor.
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