Die (österreichische) Einheits-KG ist eine KG, bei der die Komplementär-GmbH keine Kapitalbeteiligung an der KG selber hält, die KG gleichzeitig aber einen 100%-Geschäftsanteil an der Komplementär-GmbH hält. Diese Variante der Einheits-KG ist nach hM1 in Österreich gesellschaftsrechtlich zulässig: Voraussetzung ist, dass die Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH voll eingezahlt sind, die Komplementär-GmbH nicht am Gesellschaftsvermögen der KG (reine Arbeitsgesellschafterin) beteiligt ist, keine Gewinnbeteiligung (einschließlich Liquidationsgewinn) der Komplementär-GmbH besteht und überdies die KG einen etwaigen Kaufpreis für die Geschäftsanteile der Komplementär-GmbH Zug um Zug oder aus ihrem freien Vermögen (insb Gewinnrücklagen, Bilanzgewinn) leisten kann. Mit dieser neueren gesellschaftsrechtlichen Strukturmöglichkeit einer KG gehen auch bilanzielle und steuerliche Fragen einher, die es bei der Errichtung einer Einheits-KG in Österreich zu beachten gilt.
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