(Treisch, SWI 3/2010, 120)
In Deutschland ist die handelsrechtliche Gewinnermittlung erheblich durch das BilMoG geändert worden. Die dt handelsrechtliche Gewinnermittlung unterscheidet sich in vielen Bereichen von der österr unternehmensrechtlichen Gewinnermittlung. Der Autor stellt in umfangreichen Tabellen zunächst die Unterschiede hinsichtlich des Ansatzes getrennt nach Aktiva und Passiva und anschließend die Abweichungen bezüglich der Bewertung getrennt nach Wertansatz und Abschreibungen und Wertaufholung gegenüber.
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