Steuerrecht

Bilanzierung von künstlicher Intelligenz - Einordnung und Ansatz als Wirtschaftsgut

Sebastian Gensluckner

Das Thema "künstliche Intelligenz" (nachfolgend KI) ist in aller Munde. Als Bilanzierungsobjekt werfen KI-Lösungen auch im Bilanzsteuerrecht neue Fragestellungen auf. Ausgehend von der grundsätzlichen Funktionsweise von KI und ihrer ökonomischen Relevanz beleuchtet der Beitrag die Bilanzierung von KI dem Grunde nach und fokussiert sich dabei auf die Qualifikation von KI als (immaterielles) Wirtschaftsgut, den korrekten Bilanzansatz von KI sowie die bilanzielle Erfassung selbstfahrender Autos als praktisches Beispiel.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/308

14.06.2024
Heft 6/2024
Autor/in
Sebastian Gensluckner

Mag. Sebastian Gensluckner ist Univ.-Ass. („prae doc“) am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.