Wirtschaftsrecht

Bilanzrichtlinie: Weitere Erleichterungen möglich!

Dr. Katharina Auer / Dr. Alexander Schiebel

Die österreichische Bundesregierung möchte die Verwaltungskosten von Unternehmen aus bundes- bzw gemeinschaftsrechtlichen Informationspflichten bis 2010 bzw 2012 um ca 25 % senken1). Die Informationspflichten aus der unternehmensrechtlichen Finanzberichterstattung verursachen wesentliche Verwaltungskosten. Für die österreichischen Kapitalgesellschaften gilt die Bilanzrichtlinie; ihre Informationspflichten sind daher gemeinschaftsrechtlich induziert. Künftige Einsparungspotenziale bei der Finanzberichterstattung stellen ua von Österreich noch nicht in Anspruch genommene Erleichterungen der Bilanzrichtlinie dar.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/269

16.05.2008
Heft 5/2008
Autor/in
Alexander Schiebel

Priv.-Doz. Mag. Dr. Alexander Schiebel ist Leiter der Abteilung „Betriebswirtschaft und Bilanzierungsberatung“ im Österreichischen Raiffeisenverband, Lektor an der Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglied des AFRAC und des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der KSW.

Publikationen:
Eiter/Schiebel in Hirschler (Hrsg), Bilanzrecht, 2. Auflage (2019), § 201 Der Grundsatz der Einzelbewertung zum Abschlusstichtag; Schiebel/Trost in Laurer/Schütz/Kammel/Ratka (Hrsg), Bankwesengesetz (BWG), 19. Lfg. Jänner 2017, Art 36-41 CRR; Schiebel, „Pull to Par“-Effekte und Hedge-Effizienz, RWZ 2015, 39.