Die österreichische Bundesregierung möchte die Verwaltungskosten von Unternehmen aus bundes- bzw gemeinschaftsrechtlichen Informationspflichten bis 2010 bzw 2012 um ca 25 % senken1). Die Informationspflichten aus der unternehmensrechtlichen Finanzberichterstattung verursachen wesentliche Verwaltungskosten. Für die österreichischen Kapitalgesellschaften gilt die Bilanzrichtlinie; ihre Informationspflichten sind daher gemeinschaftsrechtlich induziert. Künftige Einsparungspotenziale bei der Finanzberichterstattung stellen ua von Österreich noch nicht in Anspruch genommene Erleichterungen der Bilanzrichtlinie dar.
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